Vorderingen

Beschwerden über im Online Store gekaufte Waren

  • Wenn ein Mangel an der gekauften Ware auftritt, hat der Verbraucher das Recht, den Mangel zu reklamieren. Für die korrekte Beurteilung der Reklamation ist es notwendig, dass die reklamierte Ware sauber, vollständig und in Übereinstimmung mit den hygienischen Vorschriften oder allgemeinen hygienischen Grundsätzen ist.
  • Bei der Verwendung der Ware ist der Verbraucher verpflichtet, neben den allgemein bekannten Regeln auch die in der Garantiekarte oder Gebrauchsanweisung festgelegten Bedingungen für die Verwendung der Ware zu beachten, die Ware entsprechend ihrer natürlichen Lebensdauer zu verwenden und zu behandeln und die Versiegelung nicht zu brechen, wenn die Ware versiegelt ist.

Ort der Reklamation

  • Für die Ausübung der Rechte aus der Mängelhaftung (Reklamation) ist stets der Kaufnachweis (Kassenblock oder Rechnung) ausreichend. Die Vorlage des Kaufnachweises zum Zwecke der Reklamation ist auch dann ausreichend, wenn eine Garantiekarte ausgestellt wurde, der Kunde diese aber verloren hat. In diesem Fall wird die Reklamation anerkannt.

Verantwortung des Internet-Großhandels

  • Beim Verkauf von Waren ist der Verkäufer dafür verantwortlich, dass die Ware dem Verbraucherkaufvertrag entspricht, d. h. dass die verkaufte Sache die vertraglich vorausgesetzte, vom Verkäufer, dem Hersteller oder seinem Vertreter beschriebene oder aufgrund der von ihnen gemachten Werbung erwartete Beschaffenheit und Leistung oder die Beschaffenheit und Leistung hat, die für eine Sache der Art, wie sie üblicherweise den Anforderungen entspricht, gesetzlich vorgeschrieben ist, in der angegebenen angemessenen Menge, dem angegebenen Maß oder Gewicht vorliegt und dem Zweck entspricht, den der Verkäufer bei der Verwendung der Sache angegeben hat oder für den die Sache gewöhnlich verwendet wird.
  • Ist die Ware bei der Übernahme durch den Verbraucher mangelhaft, so steht sie im Widerspruch zum Kaufvertrag des Verbrauchers.
  • Der Verkäufer haftet gegenüber dem Verbraucher für Mängel, die sich nach der Übernahme der Ware während der Gewährleistungsfrist als Widerspruch zum Kaufvertrag des Verbrauchers herausstellen. In diesem Fall haftet der Verkäufer für den Mangel, ohne die Bedingungen der Gewährleistungsfrist prüfen zu müssen.
  • Über die eingegangene Reklamation muss dem Kunden ein Dokument ausgestellt werden, aus dem hervorgeht, wann die Reklamation erfolgt ist, welche Ware reklamiert wird, wann und wo die reklamierte Ware gekauft wurde, zu welchem Preis die Ware gekauft wurde.
  • Wenn sich der Verbraucher über Mängel an der Ware beschwert, ist der Mitarbeiter der Reklamationsabteilung verpflichtet, die Reklamation ordnungsgemäß zu prüfen und über ihre Ausstattung zu entscheiden. Die Erledigung der Reklamation darf jedoch nicht länger als 30 Tage ab dem Datum der Reklamation dauern.

Fristen für die Einreichung von Beschwerden

  • Der Verkäufer haftet für Mängel an Non-Food-Waren während eines Zeitraums von 24 Monaten ab dem Erhalt der Ware durch den Verbraucher, wenn auf der Ware, ihrer Verpackung, der Gebrauchsanweisung oder der Garantiekarte keine längere Frist angegeben ist. In der Garantiekarte wird der Verkäufer die Bedingungen und den Umfang dieser längeren Garantie angeben.
  • Der Verkäufer stellt keine Garantiescheine aus, es sei denn, der Verbraucher verlangt dies. Auf Verlangen des Verbrauchers ist der Verkäufer verpflichtet, einen Garantieschein auszustellen. Wenn es die Natur der Sache erlaubt, genügt es, dem Verbraucher anstelle eines Garantiescheins einen Kaufnachweis auszustellen. Der Verbraucher wird darüber aufgeklärt, dass der Kaufnachweis zur Beilegung der Reklamation ausreicht.
  • Der Verkäufer stellt bei längeren Gewährleistungsfristen als 24 Monaten für seine eigenen Produkte und für die verkaufte Ware einen Garantienachweis aus, wenn der Garantienachweis vom Lieferanten mit dem Produkt mitgeliefert wird.
  • Ist die Reklamation mit einer Reparatur verbunden, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um die Zeit von der Reklamation bis zu dem Tag, an dem der Verbraucher verpflichtet ist, die Ware nach der Reparatur zu übernehmen, auch wenn der Käufer dies nicht getan hat. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine Bestätigung darüber auszustellen, wann er dieses Recht ausgeübt hat, sowie über die Reparatur und deren Dauer.
  • Wird die Reklamation durch Austausch der mangelhaften Ware gegen eine mangelfreie Ware erledigt, so beginnt die neue Gewährleistungsfrist für die neue Ware mit dem Tag der Übernahme der neuen Sache bzw. mit dem Tag, an dem der Kunde nach Erledigung der Reklamation zur Abholung der Sache verpflichtet war.
  • Hat der Verbraucher die Ware nach Bearbeitung der Reklamation (maximal 30 Tage ab Eingang der Reklamation) nicht abgeholt, obwohl ihm die Bearbeitung der Reklamation ordnungsgemäß per Einschreiben mit der Aufforderung zur Abholung der Ware mitgeteilt wurde, verfährt der Verkäufer wie folgt:

Verbraucherrechte - Käufer von ATRIA SK s.r.o

  • Bei Mängeln an der Ware, die der Verbraucher während der Gewährleistungsfrist geltend macht, hat er das Recht auf kostenlose, ordnungsgemäße und rechtzeitige Beseitigung des Mangels bei behebbaren Mängeln. Der Verkäufer ist zur unverzüglichen Beseitigung des Mangels verpflichtet. Die Unangemessenheit der Kosten wird vom Verkaufsleiter gemäß den Anweisungen der Verkaufs- und Marketingabteilung beurteilt. Er prüft auch die Möglichkeit, die mangelhafte Sache durch eine einwandfreie Sache zu ersetzen. Beim Umtausch einer Sache spielt es keine Rolle, ob die Sache bereits benutzt worden ist.
  • Bei Mängeln, die nicht behoben werden können und die verhindern, dass die Sache ordnungsgemäß als Sache ohne Mängel genutzt werden kann, hat der Verbraucher das Recht:
    • die Sache umzutauschen (der Verkäufer ist verpflichtet, die Sache zu ersetzen) oder
    • das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Erstattung des Kaufpreises zu verlangen (der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher den gezahlten Kaufpreis zurückzugeben).
  • Die Kosten für die Zusendung oder Zustellung der reklamierten Ware an ATRIA SK s.r.o. trägt der Käufer. Falls die Reklamation als gerechtfertigt beurteilt wird, werden die Portokosten von der Gesellschaft ATRIA SK s.r.o bei der Rücksendung der Ware an den Kunden übernommen.
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